Missbrauch von Kindertickets kostet CHF 80.- Umtriebsentschädigung
Kinder von 6-12 Jahren nur in Begleitung einer erwachsenen Person.
Ausnahme: Mit gültigem WSCK (ab 10Jahren) ist der alleinige Eintritt erlaubt.
Wir danken für Ihr Verständnis und die Mithilfe zur Sicherheit aller Gäste!